Handytarife Lexikon

Zurück zum Lexikon

Postpaid

Als Postpaid wird eine Vertragsart bezeichnet bei der der Kunde erst telefonieren kann und dann nachträglich eine Rechnungslegung erfolgt. Ein normaler Mobilfunkvertrag ist demnach ein Postpaidvertrag aber auch ein herkömmlicher Telefonvertrag ist ein Postpaidvertrag. Häufig weist diese Vertragsart eine Grundgebühr auf. Es gibt aber auch Postpaidverträge ohne Grundgebühr.

Zurück zum Lexikon